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Siebenter Abschnitt. Betäubungsmittelabhängige Straftäter


Paragraph 35 Zurückstellung der Strafvollstreckung.
Paragraph 36 Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung.
Paragraph 37 Absehen von der Verfolgung.
Paragraph 38 Jugendliche und Heranwachsende.


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